Neues aus dem FTGZ | 18.04.2024

Neues aus der Verwaltung und dem FTGZ - Exportkontrolle - auch ein Thema für die Wissenschaft

Mit diesem Newsletter informiert das FTGZ heute über einen wichtigen Sachverhalt.

Exportkontrolle – auch ein Thema für die Wissenschaft

Die Hochschule Anhalt hat eine Regelung zum Umgang mit dem Exportkontrollrecht. Möchten Sie ein Gut (inkl. Wissen) ins Ausland ausführen/verbringen, technische Unterstützung leisten oder ein Handels- und Vermittlungsgeschäft tätigen, müssen Sie sich an das FTGZ wenden. Hier erfolgen Beratung, Einordnung und die Bewertung des Vorgangs. Verstöße gegen das Exportkontrollrecht können als Ordnungswidrigkeit oder im Kontext mit dem Strafrecht geahndet werden. Für eine rechtssichere Exportkontrolle ist die Mitarbeit der ausführenden Fachbereiche und deren wissenschaftlichen Personal dringend erforderlich.
Informieren Sie sich hier: https://www.hs-anhalt.de/transfer/transfermassnahmen/exportkontrolle.html

Hintergrund und Vorgehen

Die Wissenschaftsfreiheit an deutschen Hochschulen ist seit jeher ein grundlegendes, handlungsleitendes Prinzip für die Wissenschaft, das in Artikel 5 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert ist. Sie garantiert, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler das Recht haben, ihre Forschungsthemen frei zu wählen, ohne inhaltliche oder politische Einschränkungen durch staatliche oder institutionelle Akteure, jedoch stets in Abwägung mit anderen verfassungsrechtlich garantierten Rechtsgütern und staatlich geschützten Sicherheitsinteressen. Deswegen gelten auch hier die gesetzlichen Vorgaben der Exportkontrolle und des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere, wenn es um den Transfer von sensiblen Waren oder Know-how ins Ausland geht. Ziel der Exportkontrolle ist es nicht, die Forschung zu beschränken oder die Ergebnisse zu zensieren, sondern deren Missbrauch zu verhindern und dafür zu sensibilisieren. Denn einige Länder bemühen sich unvermindert, Güter oder Wissen zu erwerben, welches angeblich zivilen Zwecken dient, tatsächlich aber für schädliche Zwecke bestimmt ist (z. B. für militärische Drohnen). Der freie Zugang zu westlichen Hochschulen für Wissenschaftler*innen und Techniker*innen ermöglicht profilerationsrelevanten Staaten, fundiertes Wissen im Hochtechnologie-Bereich zu erwerben.

Verstöße gegen Exportkontrollvorgaben können zu strafrechtlichen Konsequenzen für die handelnden und institutionell verantwortlichen Personen führen. Der Zoll legt mittlerweile den Fokus bei seinen Prüfungen auch auf den Hochschulbereich. Deshalb wurden an der Hochschule Anhalt Strukturen für eine wirksame Exportkontrolle und ein effektives innerbetriebliches Compliance Programm aufgebaut, ohne den bürokratischen Aufwand für die Forschenden zu erhöhen. Wissenschaftler*innen sollen sich nicht detailliert mit Sanktionslisten und dem Außenwirtschaftsgesetz befassen, bei Vorgängen mit Drittlandbezug (Nicht EU/EU001) kann jedoch im Einzelfall eine Genehmigung beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle erforderlich sein.

Wenn Sie hierzu vorab weitere Informationen erhalten möchten, steht Ihnen das FTGZ gerne zur Verfügung. Im Übrigen wird das FTGZ in einschlägigen Konstellationen auf Sie zukommen. Die Bestimmungen der Exportkontrolle sind Bestandteil der Haushaltsbelehrung.
 

Hochschule Anhalt | Forschungs-, Transfer- und Gründerzentrum (FTGZ)
Dirk Ottwald | Telefon: +49 (0)3496 67 5317 | E-Mail: dirk.ottwald@hs-anhalt.de
Dr. Daria Meyr | Telefon: +49 (0)3496 67 5314 | E-Mail: daria.meyr@hs-anhalt.de
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